Anerkennung als Mediator / zertifizierter Mediator durch den Verband für Mediation in Deutschland

Alle Mitglieder des Verbandes können sich gemäß des Mediationsgesetzes und der Rechtsverordnung anerkennen lassen. Die Anerkennung berechtigt zum Führen des Titels „Zertifizierter Mediatior VMD“ oder „Mediator VMD“ und wird durch eine Urkunde bescheinigt.

Voraussetzung für die Anerkennung ist der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung gemäß der Vorgaben des Mediationsgesetzes. Dies kann durch Anmeldung im Centralregister Mediation Deutschland und/oder durch Zusendung des Nachweises erfolgen.

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren betragen 30,00 €. Die Kosten für die Anerkennung werden mit Antragstellung fällig!

Notwendige Angaben für die Anerkennung:

  1. Allgemeine Angaben zur Person wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum
  2. Angaben zum Ausbildungsberuf und Abschlüsse
  3. Nachweis Berufserfahrung
  4. Zertifikat der Mediationsausbildung, inklusive der nach Rechtsverordnung geforderten Inhalte
  5. Falldokumentationen der mediierten Fälle
  6. Nachweis der durchgeführten Supervisionen
  7. Weiterbildungsnachweise
  8. Überweisungsnachweis

Die Anerkennung kann ab dem 01.06.2017 beantragt werden und erhält Gültigkeit im Sinne der Rechtsverordnung ab dem 01.09.2018.

 

Hinweis:
Eine Anerkennung in einem Verband ist nicht notwendig, um als MediatorIn tätig zu werden!