Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten startete die Online-Konferenz um 10 Uhr mit einer Videobotschaft der Bundesjustizministerin Frau Lambrecht. Im ersten Themenblock stellte Herr Prof. Ziekow die Ergebnisse der bereits 2017 abgeschlossenen Untersuchung. In der anschließenden Diskussion wurden Fragen gestellt bezüglich der gewählten Befragungsgruppe etc. Interessant wurde dieser Themenblock 1 „Wie steht es um die Mediation in Deutschland 9 Jahre nach in Inkrafttreten des Mediationsgesetzes“ in der Podiumsdiskussion. Hier wurde aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der verschiedenen Berufsgruppen aus psychologischer, juristischer bzw. anwaltlicher und pädagogischer Sicht diskutiert. Als Ergebnis ist erwähnenswert, dass lediglich 30 % der Gesellschaft mit der Idee der Mediation etwas anfangen können. In dieser Gruppe empfindet man es als ein kommunikatives Ideal, miteinander ins Gespräch zu kommen oder im Gespräch bleiben zu können. Ebenfalls ist die diese Gruppe motiviert, ihre eigenen Kompetenzen in dieser Hinsicht zu stärken. Damit die Mediationsanfragen ebenfalls steigen, dafür braucht es mehr sichtbare positive Beispiele für gelungene Mediationen in der Öffentlichkeit.
Themenblock 2: Empfehlen sich Regelungen zur Qualitätssicherung und -kennzeichnung von Mediationsangeboten?
Herr Prof. Eidenmüller vertrat die Ansicht, dass es über die 120 Stunden hinaus kein weiterer Ausbildungsumfang nötig wäre. Er argumentierte dahingehend, dass der Nutzen und Erkenntnisgewinn der ersten 120 Stunden von den Teilnehmer*innen als sehr hoch und von weiteren Aufbaumodulen als wesentlich geringer bewertet worden ist. Außerdem würde das Aufbaumodul auch weniger kosten. Die Rückmeldungen in der Diskussion waren gleichenteils kontrovers. Hier wurde rückgemeldet, dass Teilnehmer*innen gerade in der zweite Hälfte ihre Sicherheit für die Durchführung von Mediationen gewinnen würden.
Frau Prof. Gräfin von Schlieffen formulierte sogar, dass eine Unterscheidung Mediator / zertifizierter Mediator obsolet wäre und man auf die Zertifizierung verzichten könne.
In der „Frankfurter Erklärung“ des Qualitätsverbundes Mediation (QVM) berichteten Herr Weber, Herr Dr. Kracht und ebenfalls Frau Prof. Dr. Lenz. Der Qualitätsverbund empfiehlt eine weitere Stelle einzurichten, die als zertifizierende Stelle ggf. auch eine Bundesmediatorenkammer für Mediator*innen oder auch für die Zertifizierung der Ausbildungsanbieter genutzt werden kann. Auch in der nachfolgenden Podiumsdiskussion wurde unterstrichen, dass es der Mediation einen weiteren Stellenwert einräumen würde und für den Verbraucher Transparenz und Sicherheit verschaffen würde. In der Diskussion mit Wortmeldungen aus dem Plenum wurde diese Einschätzung ebenfalls kontrovers diskutiert.
Themenblock 3: Empfehlen sich Regelungen zur Integration der Mediation in das bestehende Rechtsschutzsystem?Herr Prof. Greger erläuterte in einem Vortrag die Entwicklung der Mediationsnutzung über die Rechtsschutzversicherungen und schlug dann auch den Bogen zur Prozesskostenhile, die ggf. auch für Mediationsverfahren erweitert werden könnte.
In der anschließenden Podiumsdiskussion zusätzlich mit Herrn Dr. Steffek, Herrn Prof. Dr. Trenczek und Herrn Scheibel sowie den verschiedenen Wortmeldungen wurden viele Themenbereiche angeschnitten, wie beispielsweise die Definition von „Mediation“ bei der Durchführung der telefonischen Abstimmung durch beauftragte Anwälte der Rechtsschutzversicherer und die notwendige Gleichstellung der verschiedenen Verfahren, die durch die Prozesskostenhilfe finanzierbar werden.
Insgesamt war diese Veranstaltung ein Erfolg: mit über 100 Teilnehmer*innen aus den verschiedenen Bereichen, die sich mit Mediation beschäftigen, war die Veranstaltung gut besucht. Die geführten Diskussion verliefen größtenteils äußerst konstruktiv. Ein einheitliches Bild zeichnet sich dagegen nicht ab. Dies würde es dem Ministerium natürlich erleichtern, eine Entscheidung zu treffen und die notwendigen Dinge zu veranlassen. Es bleibt zu hoffen, dass das Justizministerium nicht nur die Stimmen der Justiz hört, sondern auch alle anderen verbundenen Fachrichtungen berücksichtigt und eine kluge Entscheidung zur Unterstützung und Stärkung der Mediation trifft.